Faszination Burgenland – 2021 Qualitätsoffensive für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter (De minimis-Förderung) - Einreichung leider nicht mehr möglich.
Mit der neuen Qualitätsoffensive soll durch die Förderung von gezielten Investitionsmaßnahmen in die Qualitäts- und Angebotsstrukturen von Gästezimmern, Ferienwohnungen sowie des Frühstücksraumes die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren gewerblichen Beherbergungsbetrieben sowie Privatzimmervermietern gestärkt werden.
Die neue Förderungsaktion „Faszination Burgenland – 2021 Qualitätsoffensive für gewerbliche Beherbergungsbetriebe und Privatzimmervermieter“ tritt mit 16.11.2020 in Kraft und gilt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittelt für Anträge bis längstens 30.06.2021. Für diese Aktion stehen Budgetmittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung.
Aufgrund der großen Nachfrage nach Förderungen aus der Aktion "Faszination Burgenland" wurden die vorgesehenen Budgetmittel bereits ausgenutzt.
Antragsstellung
Eine Antragsstellung ist nicht mehr möglich.
Ihre Ansprechpartner
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.