Tourismus

Faszination Burgenland – 2021 Qualitäts­offensive für gewerbliche Be­herbergungs­betriebe und Privat­zimmer­vermieter (De minimis-Förderung) - Einreichung leider nicht mehr möglich.

Mit der neuen Qualitäts­offensive soll durch die Förderung von gezielten Investitions­maßnahmen in die Qualitäts- und Angebots­strukturen von Gäste­zimmern, Ferien­wohnungen sowie des Frühstücks­raumes die Wett­bewerbs­fähigkeit von kleinen und mittleren gewerblichen Be­herbergungs­betrieben sowie Privat­zimmer­vermietern gestärkt werden.

Die neue Förderungs­aktion „Faszination Burgenland – 2021 Qualitäts­offensive für gewerbliche Be­herbergungs­betriebe und Privat­zimmer­vermieter“ tritt mit 16.11.2020 in Kraft und gilt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittelt für Anträge bis längstens 30.06.2021. Für diese Aktion stehen Budget­mittel in Höhe von 1 Million Euro zur Verfügung.

Aufgrund der großen Nachfrage nach Förderungen aus der Aktion "Faszination Burgenland" wurden die vorgesehenen Budgetmittel bereits ausgenutzt.

Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132
Julia Dunst
+43 5 9010-2192
Birgit Tschida
+43 5 9010-2123

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.