Förderkooperation Bund & Land – KMU-Impuls 2014+ (Teil A)
In Kooperation mit der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank möchten wir die Wettbewerbsfähigkeit von KMUs im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sichern. Um Betriebsgrößennachteile auszugleichen, das touristische Angebot zu verbessern und die Beschäftigungslage zu sichern, unterstützen wir bestehende KMU's deshalb bei notwendigen Investitionen.
Wer wird gefördert?
Wir unterstützen physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Was wird gefördert?
- Qualitätsverbesserungen
- Betriebsgrößenoptimierungen, Angebotsdiversifizierungen und Innovationen
- Die Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
- Die Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
- Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen
Wie wird gefördert?
Wir fördern Projekte mit Investitionskosten von 700.000 bis 1.000.000 Euro. Seitens der ÖHT wartet ein zinsengünstiger EIB-Kredit in Höhe von maximal 60% (bei Neubauten 50%) der förderbaren Kosten. Unsere Anschlussförderung beinhaltet die Übernahme des Zinsendienstes bis maximal 1,5% für 12 Jahre.
Wie wird eingereicht?
Ihren Antrag müssen Sie vor Investitionsstart bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank einreichen. Alle aktuellen Richtlinien und Antragsformulare finden Sie auf www.oeht.at
Förderleitfaden
-
1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
-
2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
-
3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
-
4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
-
5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
-
6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.