Tourismus

Förderkooperation Bund & Land – KMU-Impuls 2014+ (Teil A)

In Kooperation mit der Österreichischen Hotel- und Tourismus­bank möchten wir die Wettbewerbs­fähigkeit von KMUs im Bereich der Tourismus- und Freizeit­wirtschaft sichern. Um Betriebs­größen­nachteile auszugleichen, das touristische Angebot zu verbessern und die Beschäftigungs­lage zu sichern, unterstützen wir bestehende KMU's deshalb bei notwendigen Investi­tionen.

Wer wird gefördert?

Wir unterstützen physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesell­schaften des Unternehmens­rechts im Bereich der Tourismus- und Freizeit­wirtschaft.

Was wird gefördert?

  • Qualitätsverbesserungen
  • Betriebsgrößenoptimierungen, Angebotsdiversifizierungen und Innovationen
  • Die Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen
  • Die Schaffung und Verbesserung von Personalunterkünften
  • Umwelt- bzw. sicherheitsbezogene Einrichtungen und Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen

Wie wird gefördert?

Wir fördern Projekte mit Investitions­kosten von 700.000 bis 1.000.000 Euro. Seitens der ÖHT wartet ein zinsengünstiger EIB-Kredit in Höhe von maximal 60% (bei Neubauten 50%) der förderbaren Kosten. Unsere Anschluss­förderung beinhaltet die Übernahme des Zinsendienstes bis maximal 1,5% für 12 Jahre.

Wie wird eingereicht?

Ihren Antrag müssen Sie vor Investitions­start bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank einreichen. Alle aktuellen Richtlinien und Antrags­formulare finden Sie auf www.oeht.at

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.