Förderkooperation Bund & Land – TOP‑Restrukturierung (Teil D)
Mit unserer Förderkooperation unterstützen wir KMUs in finanziellen Schwierigkeiten. Wir helfen ideell und finanziell – sei es durch die Planung von Reorganisationsmaßnahmen, die Erstellung eines Restrukturierungskonzepts oder Zinsenzuschüsse für die Beschaffung von Fremdkapital. Gemeinsam mit der Österreichische Hotel- und Tourismusbank führen wir Unternehmen zurück zu finanzieller Stabilität.
Wer wird gefördert?
In Kooperation unterstützen wir physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die wesentliche Angebotsträger sind.
Was wird gefördert?
- Kosten des Sanierungskonzeptes oder anteiliger Coaching-Leistungen.
- Materielle Hilfestellung auf Verbindlichkeiten, die nach der Sanierung verbleiben.
Wie wird gefördert?
Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT stellt die Übernahme einer Haftung, einen Zinsenzuschuss von maximal 2% für Fremdkapital und die Übernahme der Kosten eines Sanierungskonzepts oder etwaiger Coaching-Leistungen sicher. Unsere Anschlussförderung fällt barwertmäßig in mindestens gleicher Höhe wie die Bundesförderung aus.
Das Kapital, auf das ein Zinsenzuschuss gewährt wird, soll den Umfang von 40% der gesamten Fremdfinanzierung nach Restrukturierung nicht überschreiten:
- Untergrenze: 100.000,00 Euro
- Obergrenze: 2 Mio. Euro
Wie wird eingereicht?
Aktuelle Richtlinien und Antragsformulare finden Sie auf www.oeht.at – Ihren Antrag bringen Sie anschließend ebenfalls bei der Österreichische Hotel- und Tourismusbank ein:
Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.
Parkring 12a
1010 Wien
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.