Tourismus

Förderkooperation Bund & Land – TOP‑Restrukturierung (Teil D)

Mit unserer Förderko­operation unterstützen wir KMUs in finanziellen Schwierigkeiten. Wir helfen ideell und finanziell – sei es durch die Planung von Reorganisations­maßnahmen, die Erstellung eines Restrukturierungs­konzepts oder Zinsen­zuschüsse für die Beschaffung von Fremdkapital. Gemeinsam mit der Österreichische Hotel- und Tourismusbank führen wir Unternehmen zurück zu finanzieller Stabilität.

Wer wird gefördert?

In Kooperation unterstützen wir physische oder juristische Personen sowie sonstige Gesell­schaften des Unternehmens­rechts im Bereich der Hotellerie und Gastronomie, die wesentliche Angebots­träger sind.

Was wird gefördert?

  • Kosten des Sanierungskonzeptes oder anteiliger Coaching-Leistungen.
  • Materielle Hilfestellung auf Verbindlichkeiten, die nach der Sanierung verbleiben.

Wie wird gefördert?

Die Österreichische Hotel- und Tourismusbank ÖHT stellt die Übernahme einer Haftung, einen Zinsenzuschuss von maximal 2% für Fremdkapital und die Übernahme der Kosten eines Sanierungskonzepts oder etwaiger Coaching-Leistungen sicher. Unsere Anschluss­förderung fällt barwertmäßig in mindestens gleicher Höhe wie die Bundesförderung aus.

Das Kapital, auf das ein Zinsenzuschuss gewährt wird, soll den Umfang von 40% der gesamten Fremdfinanzierung nach Restrukturierung nicht überschreiten:

  • Untergrenze: 100.000,00 Euro
  • Obergrenze: 2 Mio. Euro

Wie wird eingereicht?

Aktuelle Richtlinien und Antrags­formulare finden Sie auf www.oeht.at – Ihren Antrag bringen Sie anschließend ebenfalls bei der Österreichische Hotel- und Tourismusbank ein:

Österreichische Hotel- und Tourismusbank Ges.m.b.H.
Parkring 12a
1010 Wien

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.