Förderung von Praktika in touristischen Dienstleistungsbetrieben (De-minimis-Beihilfe)
Mit dieser Förderaktion wird die Schaffung von touristischen Praktikumsplätzen in burgenländischen Unternehmen für Jugendliche bzw. junge Erwachsene, die ein echtes oder unechtes Praktikum absolvieren, unterstützt. Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe.
Wer wird gefördert?
Förderungswerber können physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich Tourismus und Freizeitwirtschaft sein, die im engeren Sinn als touristische Dienstleistungsbetriebe zusammengefasst sind, deren Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet.
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Bruttomonatslohn des geschaffenen Praktikumsplatzes in einem burgenländischen, touristischen Dienstleistungsbetrieb für einen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen. Es können bis zu 2 Praktika je Unternehmen gefördert werden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt 60 % der förderbaren Kosten. Je Praktikumsplatz (Vollzeit) wird das vorgesehene Bruttogehalt bzw. der Bruttolohn als Berechnungsgrundlage für den Förderzuschuss herangezogen. Es sind maximal 1.300,00 Euro der förderbaren Kosten anerkennbar.
Wie wird eingereicht?
Der Förderungsantrag ist mit dem dafür vorgesehenen vollständig ausgefüllten Formular bis 30.11.2022 einzubringen. Die für die Einreichung notwendigen Unterlagen können auch nach Umsetzung des Projektes nachgereicht werden.
Die Aktionsrichtlinie tritt mit dem der Kundmachung im Landesamtsblatt für das Burgenland folgenden Tag in Kraft und gilt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel für Anträge, die bis längstens 30.11.2022 in der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH einlangen.