TOP-JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG Förderkooperation zwischen ÖHT (Bund) und Wirtschaftsagentur Burgenland (Land)
Um der jüngeren Generation den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern, haben wir die Top-Jungunternehmerförderung ins Leben gerufen. Das Programm unterstützt die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft und sorgt für frischen Wind in Burgenlands Tourismusszene – den einer neuen Generation.
Wer wird gefördert?
Im Rahmen der Förderung unterstützen wir physische und juristische Personen und sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts. Als Jungunternehmer dürfen Sie in den letzten fünf Jahren nicht selbstständig tätig gewesen sein und müssen eine etwaige unselbstständige Tätigkeit im Zuge der Gründung oder der Übernahme aufgeben. Für eine Förderung müssen Sie überdies die notwendigen Qualifikationen aufweisen.
Bei Gründung einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmensrechts müssen Sie mit mehr als 25% beteiligt sein. Bei Übernahme einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmensrechts müssen Sie mit mehr als 50% beteiligt sein. Sie müssen zudem die handels- und gewerberechtliche Geschäftsführung übernehmen sowie Eigenkapital in Höhe von zumindest 25% der Gesamtkosten aufbringen.
Was wird gefördert?
Wir fördern materielle Kosten wie bauliche Maßnahmen, die Einrichtung, den Erwerb eines Unternehmens oder die Ablöse im Zuge von Betriebsübernahmen.
Wie wird gefördert?
In der Förderkooperation erhalten Sie einen Zuschuss in der Höhe von 7,5% seitens der ÖHT und eine Anschlussförderung von bis zu 12,5% von uns. Die Gesamtförderung liegt bei maximal 20% der förderbaren Bemessungsgrundlage, dem Förderbarwert. Für die Bemessungsgrundlage gilt eine Untergrenze von mind. € 20.000,00 bzw. eine Obergrenze von max. € 250.000,00
Details zur Förderabwicklung finden Sie in unserem Informationsblatt.
Wie wird eingereicht?
Der Antrag muss vor der Investition bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank eingereicht werden. Aktuelle Richtlinien, das Antragsformular TOP-Tourismus-Förderung Teil B (Jungunternehmer) samt Beiblatt zum ÖHT-Ansuchen zur Beantragung des Zuschusses des Landes Burgenland sowie Details und Auskünfte finden Sie auf www.oeht.at
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.