Tourismus

TOP-JUNGUNTERNEHMERFÖRDERUNG Förderkooperation zwischen ÖHT (Bund) und Wirtschaftsagentur Burgenland (Land)

Um der jüngeren Generation den Schritt in die Selbst­ständigkeit zu erleichtern, haben wir die Top-Jung­unternehmer­förderung ins Leben gerufen. Das Programm unterstützt die Gründung und Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen der Tourismus- und Freizeit­wirtschaft und sorgt für frischen Wind in Burgenlands Tourismusszene – den einer neuen Generation.

Wer wird gefördert?

Im Rahmen der Förderung unterstützen wir physische und juristische Personen und sonstige Gesell­schaften des Unternehmens­rechts. Als Jung­unternehmer dürfen Sie in den letzten fünf Jahren nicht selbstständig tätig gewesen sein und müssen eine etwaige unselbst­ständige Tätigkeit im Zuge der Gründung oder der Übernahme aufgeben. Für eine Förderung müssen Sie überdies die notwendigen Qualifi­kationen aufweisen.
Bei Gründung einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmens­rechts müssen Sie mit mehr als 25% beteiligt sein. Bei Übernahme einer juristischen Person oder sonstigen Gesellschaft des Unternehmens­rechts müssen Sie mit mehr als 50% beteiligt sein. Sie müssen zudem die handels- und gewerberechtliche Geschäfts­führung übernehmen sowie Eigenkapital in Höhe von zumindest 25% der Gesamtkosten aufbringen.

Was wird gefördert?

Wir fördern materielle Kosten wie bauliche Maßnahmen, die Einrichtung, den Erwerb eines Unternehmens oder die Ablöse im Zuge von Betriebs­übernahmen.

Wie wird gefördert?

In der Förderkooperation erhalten Sie einen Zuschuss in der Höhe von 7,5% seitens der ÖHT und eine Anschlussförderung von bis zu 12,5% von uns. Die Gesamtförderung liegt bei maximal 20% der förderbaren Bemessungs­grundlage, dem Förderbarwert. Für die Bemessungsgrundlage gilt eine Untergrenze von mind. 
€ 20.000,00 bzw. eine Obergrenze von max. € 250.000,00

Details zur Förder­abwicklung finden Sie in unserem Informationsblatt.

Wie wird eingereicht?

Der Antrag muss vor der Investition bei der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank eingereicht werden. Aktuelle Richtlinien, das Antragsformular TOP-Tourismus-Förderung Teil B (Jungunternehmer) samt Beiblatt zum ÖHT-Ansuchen zur Beantragung des Zuschusses des Landes Burgenland sowie Details und Auskünfte finden Sie auf www.oeht.at

Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.