Gewerbe und Industrie

Aus- und Weiterbildung von Unternehmer­Innen, Fach- und Führungskräften (De-minimis-Beihilfe)

Mit unserer Initiative leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Weiterbildung des burgen­ländischen Managements. Die Förderung sichert die Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit am europäischen und weltweiten Markt, die Anpassung an den Struktur­wandel der Wirtschaft, die Sicherung des Betriebs­standortes sowie Anreize für Betriebs­ansiedlungen, Unternehmens­gründungen oder Unternehmens­übernahmen.

Wer wird gefördert?

Für unsere Förderung kommen physische oder juristische Personen sowie ein­ge­tragene Personen­­gesellschaften im Bereich der Wirtschaft in Frage. Selbst­ständig Erwerbstätige müssen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung eine Pflicht­­versicherung bei der Sozial­­­versicherungsanstalt der selbstständigen GW Burgenland nachweisen können. Etwaige Nebeneinkünfte dürfen die Grenze der Geringfügigkeit nicht übersteigen. Fach- und Führungs­kräfte müssen sich in einem voll­versicherungs­­pflichtigen Arbeits­­verhältnis befinden.

Was wird gefördert?

Förderbar sind externe Bildungs­­maßnahmen von Unternehmer­Innen und NeugründerInnen, beziehungs­weise Fach- und Führungs­kräften, die in unmittel­barem Zusammen­hang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen, als auch Maßnahmen welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld, (soweit nicht in Punkt 8 der Richtlinie ausgenommen) notwendig sind. Die Bildungs­­maßnahme muss überbetrieb­lich verwertbar sein. Einzel­­schulungen sowie Schulungen, die sich nur an ein Unternehmen richten, sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die anerkennbare Bemessungs­­grundlage beträgt maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr und Förderungs­werbenden. Förderungs­fähig sind externe Kosten einer Bildungs­­maßnahme mit einem Mindest­­projekt­volumen von 500 Euro pro Förder­ansuchen. Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten. Dazu können für KMU ein Bonus von 25 % Punkten für Ausbildungen aus Fokusbereichen (siehe Punkt 7.3. der Richtlinie) und für Groß­­unternehmen 10 % Punkten hinzugerechnet werden.

Wie wird eingereicht?

Das Antrags­­formular muss vor Kurs­beginn bei uns eingebracht werden. Alle Unterlagen, die für die Bearbeitung erforder­lichen sind, müssen innerhalb von 3 Monaten ab Antrag­stellung voll­ständig bei uns einge­langt sein.

Ihre Ansprechpartner

Manuela Nebenmayer
+43 5 9010-2157
Mag. (FH) Eveline Wilfert, MA
+43 5 9010-2466

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.