Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Ziel des Programms ist die Förderung industrieller und experimenteller Forschung und Entwicklung, die Steigerung der Forschungsquote im Burgenland, die Stärkung der Innovationskraft unserer Unternehmen, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die nachhaltige Schaffung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen und die Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft, deren Betriebsstätte im Burgenland ansässig ist. Förderwerber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Großunternehmen sein. Alle weiteren Details finden Sie in unseren Richtlinien.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die eine Kreation und Vermarktung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorbringen. Förderbare Kosten sind Personalkosten, Kosten für F&E-Infrastruktur Nutzung (z. B. Instrumente, Ausrüstung oder Gebäude für die Dauer des Forschungsprojektes), Kosten für Leistungen Dritter (z. B. Kosten für Auftragsforschung, Wissen oder Beratung von Dritten), Sach- und Materialkosten (Gemeinkosten, Material, Bedarfsartikel), Patentkosten oder Reisekosten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher von der Güte des Projektes und der Größe des Unternehmens abhängig ist. Grundsätzlich beträgt der Förderungszuschuss bis zu 20 Prozent der förderbaren Projektkosten. Bei der experimentellen Forschung kann dieser auf bis zu 25 Prozent und bei der industriellen Forschung auf bis zu 50 Prozent der förderbaren Kosten angehoben werden. Ist der Förderwerber ein KMU, kann ein weiterer Förderaufschlag in Höhe von 10 Prozent für mittlere Unternehmen und in Höhe von 20 Prozent für kleine und kleinste Unternehmen gewährt werden. Alle weiteren Details finden Sie in unseren Richtlinien.
Wie wird eingereicht?
Das Antragsformular muss vor Projektbeginn bei uns eingebracht werden. Nur so können wir eine Förderung sicherstellen.
Ihre Ansprechpartner
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.