Zinsübernahme des Landes Burgenland für ÖHT-Überbrückungskredite im Zusammenhang mit der "Coronavirus-Krise 2020"
Eine Kooperationsförderung mit dem Bund für kleine und mittelgroße Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die einen kostengünstigen Überbrückungskredit aufgrund der COVID19-Krise benötigen und seitens der ÖHT hierfür eine 80%-Haftung (Modell BMLRT I) erhalten.
Art und Umfang
Im Auftrag des Landes Burgenland fördern wir mittels Zinsenzuschuss (einmalig zahlbar), die Übernahme der Zinsen für einen ÖHT-behafteten Überbrückungskredit für kleine und mittelgroße Unternehmen.
Voraussetzungen und Deckelung
- Positive Entscheidung seitens der ÖHT für eine COVID19-80%-Garantie BMLRT I (dh. Überbrückungskredit ≤ EUR 500.00,00, Laufzeit max. 36 Monate).
Details zum ÖHT-Überbrückungskredit:
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
- Die Unterstützung ist pro EUR 100.000,00 Überbrückungskredit mit max. EUR 3.000,00 Zinsstütze für die Gesamtlaufzeit der ÖHT-Haftung (max. 36 Monate) gedeckelt.
Zielgruppe
Kleine und mittelgroße Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.
Einreichung
Vorab ist jedenfalls ein Antrag bei der Österreichischen Hotel –und Tourismusbank (Einreichung über die finanzierende Bank) für die 80%-Garantie-Übernahme zu stellen.
Zur ÖHT-Einreichung: https://portal.oeht.at.
Anträge auf die Zinsenübernahme durch das Land Burgenland sind vom Förderungswerber mittels Antragsformular direkt bei der Wirtschaft Burgenland GmbH einzubringen.
Anträge können bis 31.12.2020 gestellt werden. Es zählt das Datum des Posteingangs.