Tourismus

Anschlussförderungen des Landes Burgenland zur gewerblichen Tourismusförderung des BMAW

Das Land Burgenland hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Richtlinien für die gewerbliche Tourismusförderung 2023-2027 geschlossen.

Ziel dieser gemeinsamen Förderkooperation ist die Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und die nachhaltige Stärkung der Resilienz von kleinen und mittleren burgenländischen Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten.

Das Land Burgenland verstärkt und unterstützt daher bundesseitig geförderte Projekte durch Gewährung von landesseitigen Anschlussförderungen.

Anschluss zur Tourismus-Investitions-Richtlinie – Nachhaltigkeitsbonus

Die Förderung besteht in der Gewährung einer Anschlussförderung zum Nachhaltigkeitsbonus.

Gegenstand der Förderung sind aktivierungspflichtige materielle und immaterielle Investitionen in den Bereichen Ökologie, Mitarbeiter & Regionen und Digitalisierung & Wirtschaft.

Förderung Land Burgenland:

Gewährung eines zusätzlichen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 10% der förderbaren nachhaltigen Investitionskosten (unter Beachtung der Höchstfördergrenzen).

Die Antragsstellung erfolgt über das OeHT-Kundenportal inkl. burgenländischem Länderbeiblatt.

Es gelten die Förderungskriterien der Tourismus-Investitions-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung

  • Richtlinie des BMAW zur Förderung von Investitionen im Tourismus (Tourismus-Investitions-Richtlinie)

https://www.oeht.at/produkte/nachhaltigkeitsbonus/
https://www.oeht.at/produkte/oeht-investitionskredit/

sowie die

  • Aktionsrichtlinie „Anschlussförderung zur Tourismus-Investitions-Richtlinie und zur Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW“

Download Aktionsrichtlinie
Download Länderbeiblatt

Anschluss zur Jungunternehmer-Richtlinie

Die Förderung besteht in der Gewährung einer Anschlussförderung zur Jungunternehmerförderung des BMAW.

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der Gründung bzw. Übernahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch Förderung von aktivierungspflichtigen materiellen und immateriellen Investitionen.

Förderung Land Burgenland:

Gewährung eines zusätzlichen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses in Höhe von max. 12,5% der förderbaren Kosten zwischen EUR 50.000,00 und max. EUR 500.000,00.

Die Antragsstellung erfolgt über das OeHT-Kundenportal inkl. burgenländischem Länderbeiblatt.

Es gelten die Förderungskriterien der Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.

  • Richtlinie des BMAW zur Förderung von Unterunternehmern (Jungunternehmer-Richtlinie)

https://www.oeht.at/produkte/jungunternehmerfoerderung/

sowie die

  • Aktionsrichtlinie „Anschlussförderung zur Tourismus-Investitions-Richtlinie und zur Jungunternehmer-Richtlinie des BMAW“

Download Aktionsrichtlinie
Download Länderbeiblatt

Anschluss zur Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie

Die Förderung besteht in der Gewährung einer Anschlussförderung zur Tourismus-Unternehmensstabilisierungsförderung des BMAW.

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Stabilität und der Finanzstruktur von touristischen Unternehmen.

Förderung Land Burgenland:

Finanzielle Hilfestellung für Hotel- und Gastronomiebetriebe (KMU) in Form eines Zinsenzuschusses in mindestens gleicher Höhe der Bundesförderung.

Die Antragsstellung erfolgt über das OeHT-Kundenportal inkl. burgenländischem Länderbeiblatt.

Es gelten die Förderungskriterien der Unternehmensstabilisierungs-Richtlinie des BMAW in der jeweils gültigen Fassung.

  • Richtlinie des BMAW zur Förderung von Unternehmensstabilisierung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Tourismus-Unternehmensstabilisierungs-RL)

https://www.oeht.at/produkte/unternehmensstabilisierung/
Download Länderbeiblatt

Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132
Manuel Guttmann
+43 5 9010-2354

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.