Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften (De-minimis-Beihilfe)
Mit unserer Initiative leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Weiterbildung des burgenländischen Managements. Die Förderung sichert die Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit am europäischen und weltweiten Markt, die Anpassung an den Strukturwandel der Wirtschaft, die Sicherung des Betriebsstandortes sowie Anreize für Betriebsansiedlungen, Unternehmensgründungen oder Unternehmensübernahmen.
Wer wird gefördert?
Für unsere Förderung kommen physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft in Frage. Selbstständig Erwerbstätige müssen spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung eine Pflichtversicherung bei der Sozialversicherungsanstalt der selbstständigen GW Burgenland nachweisen können. Etwaige Nebeneinkünfte dürfen die Grenze der Geringfügigkeit nicht übersteigen. Fach- und Führungskräfte müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden.
Was wird gefördert?
Förderbar sind externe Bildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen und NeugründerInnen, beziehungsweise Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen, als auch Maßnahmen welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld, (soweit nicht in Punkt 8 der Richtlinie ausgenommen) notwendig sind. Die Bildungsmaßnahme muss überbetrieblich verwertbar sein. Einzelschulungen sowie Schulungen, die sich nur an ein Unternehmen richten, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die anerkennbare Bemessungsgrundlage beträgt maximal 15.000 Euro pro Kalenderjahr und Förderungswerbenden. Förderungsfähig sind externe Kosten einer Bildungsmaßnahme mit einem Mindestprojektvolumen von 500 Euro pro Förderansuchen. Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten. Dazu können für KMU ein Bonus von 25 % Punkten für Ausbildungen aus Fokusbereichen (siehe Punkt 7.3. der Richtlinie) und für Großunternehmen 10 % Punkten hinzugerechnet werden.
Wie wird eingereicht?
Das Antragsformular muss vor Kursbeginn bei uns eingebracht werden. Alle Unterlagen, die für die Bearbeitung erforderlichen sind, müssen innerhalb von 3 Monaten ab Antragstellung vollständig bei uns eingelangt sein.
Ihre Ansprechpartner
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.