Beratung im Zuge einer Betriebsübernahme (De-minimis-Beihilfe)
Ziel der Förderaktion ist es, das Bestehen von Unternehmen zu sichern. Durch die Förderung der Beratungskosten soll Jungunternehmern der Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtert werden. Durch Übernahmen wird die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft erhalten und gestärkt sowie das regionale Wirtschaftswachstum optimiert.
Wer wird gefördert?
Förderungswerber können natürliche Personen im Bereich der Wirtschaft (inkl. Tourismus) sein, die beabsichtigen, Unternehmen oder Betriebe mit Sitz und zumindest einer Betriebsstätte im Burgenland zu übernehmen.
Nach der Unternehmensübernahme muss der Jungunternehmer die Mehrheit der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführung des Betriebes ausüben. Das zu übernehmende Unternehmen muss zwischen 2 und 249 nicht selbstständige Mitarbeiter (exklusive Unternehmer) beschäftigen.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind übernahmebedingte Beratungskosten von einschlägig ausgebildeten und befugten Beratern im Zusammenhang mit der Erstellung eines ganzheitlichen Beratungsprojektes aus den Bereichen Finanzplanung und Steuern, Innovation und Strategie sowie juristische Themengebiete. Ein förderwürdiges Beratungsprojekt muss mindestens einen Teilbereich zur Gänze abdecken und über Ausarbeitung und Fortführung einzelner Spezialfragen hinausgehen. Die Beratungsleistung muss eindeutig dem Zielunternehmen und seiner Fortführung zuordenbar sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung beträgt 80 % der förderbaren Kosten. Je Betriebsübernahme können maximal 3.000,00 Euro Förderzuschuss gewährt werden.
Wie wird eingereicht?
Das Antragsformular muss vor dem Anfallen der Kosten bei uns eingebracht werden. Nur so können wir Ihr Projekt unterstützen.
Ansuchen können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2024 eingebracht werden.