Zinsübernahme des Landes Burgenland für ÖHT-Überbrückungskredite im Zusammenhang mit der "Coronavirus-Krise 2020"

Eine Kooperationsförderung mit dem Bund für kleine und mittelgroße Betriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, die einen kostengünstigen Überbrückungskredit aufgrund der COVID19-Krise benötigen und seitens der ÖHT hierfür eine 80%-Haftung (Modell BMLRT I) erhalten.

Art und Umfang

Im Auftrag des Landes Burgenland fördern wir mittels Zinsenzuschuss (einmalig zahlbar), die Übernahme der Zinsen für einen ÖHT-behafteten Überbrückungskredit für kleine und mittelgroße Unternehmen.

Voraussetzungen und Deckelung
  • Die Unterstützung ist pro EUR 100.000,00 Überbrückungskredit mit max. EUR 3.000,00 Zinsstütze für die Gesamtlaufzeit der ÖHT-Haftung (max. 36 Monate) gedeckelt.
Zielgruppe

Kleine und mittelgroße Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft.

Einreichung

Vorab ist jedenfalls ein Antrag bei der Österreichischen Hotel –und Tourismusbank (Einreichung über die finanzierende Bank) für die 80%-Garantie-Übernahme zu stellen.

Zur ÖHT-Einreichung: https://portal.oeht.at.

 

Anträge auf die Zinsenübernahme durch das Land Burgenland sind vom Förderungswerber mittels Antragsformular direkt bei der Wirtschaft Burgenland GmbH einzubringen.

 

Anträge können bis 31.12.2020 gestellt werden. Es zählt das Datum des Posteingangs.

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Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132