Gewerbe und Industrie

Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben

Unsere Förderung zielt auf innovative und technologie­orientierte Produktionen und Dienst­leistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit ab. Sie dient der Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbs­fähigkeit, der nachhaltigen Schaffung und Erhaltung von Arbeits­plätzen und der Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschafts­wachstums.

Wer wird gefördert?

Die Förderung umfasst physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personen­­gesellschaften im Bereich der Wirtschaft, deren Betriebsstätte im Burgen­land zuhause ist. Förder­werber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Groß­­unternehmen sind nur möglich, wenn die Erst­­investition eine neue Wirtschafts­­tätigkeit im Burgenland umfasst.

Was wird gefördert?

Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversi­fi­zierung der Wirtschafts­­tätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können beispiel­sweise Maschinen und technische Anlagen, Büro- und Geschäfts­­ausstattung, Baukosten oder immaterielle Kosten wie Software oder Lizenzen sein.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahl­baren Zuschusses, welcher von der Güte des Projektes und der Größe des Unternehmens abhängig ist. Die maximale Förder­intensität ist nach Unternehmens­­größe gestaffelt und beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten für kleinste und kleine Unternehmen und maximal 10% der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen. Welche Kriterien Sie für unser Förder­programm noch erfüllen müssen, entnehmen Sie einfach unseren detaillierten Richtlinien.

Wie wird eingereicht?

Das Antrags­formular muss vor Beginn der Arbeiten bei uns eingebracht werden. Nur so können wir Ihr Projekt unterstützen.

Ihre Ansprechpartner

Manuela Freyler
+43 5 9010-2155
Mag. Felix Novits
+43 5 9010-2153
Claudia Schweiger-Bollmann
+43 5 9010-2158
Manuel Guttmann
+43 5 9010-2354
Victoria Ribarits, MA
+43 5 9010-2326
Mag. Sigrid Hajek
+43 5 9010-2156

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.