Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Betrieben
Unsere Förderung zielt auf innovative und technologieorientierte Produktionen und Dienstleistungen unter Beachtung der ökologischen Verträglichkeit ab. Sie dient der Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, der nachhaltigen Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und der Erreichung eines optimalen regionalen Wirtschaftswachstums.
Wer wird gefördert?
Die Förderung umfasst physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft, deren Betriebsstätte im Burgenland zuhause ist. Förderwerber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Großunternehmen sind nur möglich, wenn die Erstinvestition eine neue Wirtschaftstätigkeit im Burgenland umfasst.
Was wird gefördert?
Förderbar sind Investitionen im Rahmen der Errichtung, Erweiterung, Rationalisierung, Modernisierung und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit eines Unternehmens. Förderbare Kosten können beispielsweise Maschinen und technische Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung, Baukosten oder immaterielle Kosten wie Software oder Lizenzen sein.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, welcher von der Güte des Projektes und der Größe des Unternehmens abhängig ist. Die maximale Förderintensität ist nach Unternehmensgröße gestaffelt und beträgt maximal 20% der förderbaren Kosten für kleinste und kleine Unternehmen und maximal 10% der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen. Welche Kriterien Sie für unser Förderprogramm noch erfüllen müssen, entnehmen Sie einfach unseren detaillierten Richtlinien.
Wie wird eingereicht?
Das Antragsformular muss vor Beginn der Arbeiten bei uns eingebracht werden. Nur so können wir Ihr Projekt unterstützen.
Ihre Ansprechpartner
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.