Gewerbe und Industrie

Förderung der Weiterbildung (gem. § 12 GWB) von Berufskraftfahrern

Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung stellen die wesentlichen Grundpfeiler für adäquate und attraktive Beschäftigung in der Region dar. Sie sind die Säulen einer leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Um die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und so für Wachstum und Sicherung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen zu sorgen wurde eine neue Förderungsaktion zur Weiterbildung von Berufskraftfahrer ausgearbeitet.

Wer wird gefördert?

Förderungswerbende können natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betrieb oder Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet. Der geförderte Personenkreis umfasst den/die selbständig Erwerbstätige(n)/UnternehmerIn und/oder seine/ihre KraftfahrerInnen.

Was wird gefördert?

Förderungsfähig sind die externen Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß §12 der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr (Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB) ab Inkrafttreten der gegenständlichen Aktionsrichtlinie.

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 100% der anerkennbaren Kosten.

Wie wird eingereicht?

Das Ansuchen auf Förderung erfolgt im Nachhinein mittels in Kürze verfügbarem Antragsformular und umfasst gleichzeitig auch die Abrechnung. Das Ansuchen ist längstens 12 Monate nach erfolgter Weiterbildungsmaßnahme bei der Förderungsstelle einzubringen. Es zählt das Datum des Kursbeginns. Wir empfehlen Sammelanträge auf halbjährlicher bzw. jährlicher Basis bei uns einzubringen.

Ansuchen können bis zum 31.12.2027 eingebracht werden.

Ihre Ansprechpartner

Stefan Gabriel, MSc
+43 5 9010-2172

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.