Förderung der Weiterbildung (gem. § 12 GWB) von Berufskraftfahrern
Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung stellen die wesentlichen Grundpfeiler für adäquate und attraktive Beschäftigung in der Region dar. Sie sind die Säulen einer leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Wirtschaft. Um die Wettbewerbsfähigkeit der burgenländischen Wirtschaft zu stärken und so für Wachstum und Sicherung von hochqualifizierten Arbeitsplätzen zu sorgen wurde eine neue Förderungsaktion zur Weiterbildung von Berufskraftfahrer ausgearbeitet.
Wer wird gefördert?
Förderungswerbende können natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betrieb oder Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet. Der geförderte Personenkreis umfasst den/die selbständig Erwerbstätige(n)/UnternehmerIn und/oder seine/ihre KraftfahrerInnen.
Was wird gefördert?
Förderungsfähig sind die externen Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme gemäß §12 der Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Fahrzeuge für den Güter- und Personenverkehr (Grundqualifikations- und Weiterbildungsverordnung – Berufskraftfahrer – GWB) ab Inkrafttreten der gegenständlichen Aktionsrichtlinie.
Wie wird gefördert?
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen in Höhe von 100% der anerkennbaren Kosten.
Wie wird eingereicht?
Das Ansuchen auf Förderung erfolgt im Nachhinein und umfasst gleichzeitig auch die Abrechnung. Das Ansuchen ist längstens 12 Monate nach erfolgter Weiterbildungsmaßnahme bei der Förderungsstelle einzubringen. Es zählt das Datum des Kursbeginns. Wir empfehlen Sammelanträge auf halbjährlicher bzw. jährlicher Basis bei uns einzubringen.
Ansuchen können bis zum 31.12.2027 eingebracht werden.