Gewerbe und Industrie

Förderung zielgerichteter Weiterbildung in Unternehmen (De-minimis-Beihilfe)

Ziele der Aktionsrichtlinie:
• Stärkung und Weiterentwicklung unternehmerischer Kompetenz
• Geschäftsfelderweiterung
• Marktanpassungen
• Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit burgenländischer Unternehmen
• Höhere Qualifikation des Managements
• Sicherung von Betriebsstandorten und Schaffung neuer Wachstumsperspektiven

Wer wird gefördert?

Förderungswerbende können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sein, deren Betrieb oder Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet.

Der geförderte Personenkreis umfasst den selbständig Erwerbstätigen/Unternehmer und seine Mitarbeiter. Die Mitarbeiter müssen sich während der Aus- und Weiterbildung beim förderwerbenden Unternehmen in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden und bei der Österreichischen Gesundheitskasse am Standort im Burgenland gemeldet sein.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind, darunter:

  • Zielgerichtete Aus- und Weiterbildungen,
  • Praxisorientierte und maßgeschneiderte Konzepte,
  • Lösungen, die die Unternehmensziele unterstützen.

Die Maßnahmen müssen von zertifizierten Ausbildungsinstituten durchgeführt werden und zur Stärkung der Managementqualifikationen und Wettbewerbsposition beitragen.

Standardschulungen bzw. unternehmensinterne Schulungen sind nicht automatisch als individuelle Maßnahmen einzustufen. Diese müssen sich deutlich von allgemein angebotenen Schulungsmaßnahmen abgrenzen. Einzelmaßnahmen bzw. Standardausbildungen, die daher mit vergleichbaren Inhalten über Ausbildungsinstitute angeboten werden, sind nicht Gegenstand dieser Förderaktion, können aber bei Erfüllung der Kriterien im Rahmen der Förderaktion „Aus- und Weiterbildung von Unternehmer:innen, Fach- und Führungskräften“ beantragt werden.

Wie wird gefördert?
  • Förderquote: 50 % der förderbaren Kosten.
  • Maximale Bemessungsgrundlage: 20.000,00 Euro (exkl. USt) pro Kalenderjahr und Förderungswerber.
Wie wird eingereicht?

Das Antrags­­formular muss vor Maßnahmen­beginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH eingebracht werden. Alle Unterlagen, die für die Bearbeitung erforder­lichen sind, müssen innerhalb von 6 Monaten ab Antrag­stellung voll­ständig bei uns einge­langt sein.

Ihre Ansprechpartner

Manuela Nebenmayer
+43 5 9010-2157

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.