Innovation und Start-ups

Forschung, Technologientwicklung, Innovation

Die Richtlinie zielt auf den Aufbau und die Entwicklung von zukunftsweisenden Forschungsfeldern der burgenländischen Forschungseinrichtungen ab.

Netzwerkaufbau, die Abwicklung von gemeinsamen Forschungsprojekten, die Entwicklung von Kooperationen und Synergien zwischen den Fachhochschulen bzw. diesbezüglichen burgenländischen Forschungseinrichtungen sollen zum Kompetenzaufbau und zur Stärkung des Standortes Burgenland beitragen.

Wer wird gefördert?

Förderungswerber können ausschließlich juristische Personen sein, die eine Forschungseinrichtung betreiben und den Firmensitz im Burgenland haben.

Die nach dieser Richtlinie gewährte Förderung wird ausschließlich als beihilfefreie Förderung gewährt, da auf Basis gegenständlicher Richtlinie ausschließlich die nicht wirtschaftliche Tätigkeit einer Forschungseinrichtung gefördert wird.

Was wird gefördert?

F&E Projekte
Gefördert werden mittel- bis längerfristige ausgerichtete Forschungs- und Transferprojekte im Hinblick auf eine strategisch orientierte Kompetenzentwicklung in Forschungsorganisationen. Die F&E-Projekte müssen den Kompetenzaufbau am jeweiligen Standort unterstützen und eine längerfristige Verwertungsperspektive aufweisen. Die Projekte können von Forschungseinrichtungen und Hochschulen eigenständig oder in Kooperation zwischen Institutionen bzw. mit Unternehmen umgesetzt werden.

F&E Infrastruktur
Gefördert werden Vorhaben zur Anschaffung und zum Aufbau von F&E Infrastruktur für anwendungsorientierte Forschung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, deren Höhe in Prozent der förderbaren Projektkosten berechnet wird und kann grundsätzlich bis zu 100% betragen.

Die förderbaren Kosten müssen mindestens 200.000,00 Euro betragen.

Wie wird eingereicht?

Im Falle von EFRE-kofinanzierten Projekten erfolgt die gesamte Förderabwicklung über das e-cohesion Portal ATES 2021. Förderanträge sind vor Projektbeginn elektronisch einzureichen.

https://www.efre.gv.at/ates-2021

Ihre Ansprechpartner

Thomas Grass
+43 5 9010-2444
Victoria Ribarits, MA
+43 5 9010-2326

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.