Gewerbe und Industrie

Innovationsimpuls Burgenland – Förderung für berufsbegleitende Bachelorstudien in IT, Elektronik und Photonik (De-minimis-Beihilfe)

Mit unserer Initiative leisten wir einen wesentlichen Beitrag zur Höherqualifizierung von IT-Fachkräften sowie Fachkräften im Bereich der angewandten Elektronik und Photonik, im speziellen in der Lichttechnik und in der Fahrzeugelektronik, in burgenländischen Unternehmen. Dadurch können die digitale Transformation und die schnelle Entwicklung der modernen Elektronik bewältigt werden. Die Förderung sichert die Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsposition der burgenländischen Betriebe am europäischen und internationalen Markt und forciert die Erreichung eines regionalen Wirtschaftswachstums. Zusätzlich werden Anreize für Betriebsansiedelungen, Unternehmensgründungen und Unternehmensübernahmen geschaffen.

Wer wird gefördert?

Für unsere Förderung kommen physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft in Frage, deren Betrieb/Betriebsstätte sich im Burgenland befindet oder einen Betrieb/Betriebsstätte zu gründen beabsichtigen. Der geförderte Personenkreis umfasst MitarbeiterInnen, die einer Vollzeitbeschäftigung im förderwerbenden Unternehmen nachgehen, facheinschlägig beschäftigt und bei der Österreichischen Gesundheitskasse am Standort Burgenland gemeldet sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden burgenländische Unternehmen, die ihren MitarbeiterInnen die Teilnahme an einem berufsbegleitenden Bachelorstudium in IT Infrastruktur-Management, Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt auf Digitalisierungskompetenzen, Software-Engineering sowie angewandte Elektronik und Photonik bei 15 bis 20 freien Tagen als bildungsfreie Tage pro Semester (im Regelfall 20 Semesterwochenstunden und 30 ECTS/Semester) ermöglichen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Ausmaß von max. 2.000,- Euro pro Semester und max. 12.000,- Euro je Studierenden für drei Jahre (Mindeststudiendauer für Bachelorstudiengang).

Pro Unternehmen können während der Dauer der Richtlinie maximal drei MitarbeiterInnen gefördert werden.

Wie wird eingereicht?

Das Antragsformular muss für die Dauer des gesamten Studiums jeweils bis spätestens 31.10. des ersten Semesters bei der Förderstelle eingebracht werden. Alle Unterlagen, die für die Bearbeitung erforderlich sind, müssen innerhalb von drei Monaten ab Antragstellung vollständig bei uns eingelangt sein, andernfalls wir das Ansuchen außer Evidenz genommen.

Ihre Ansprechpartner

Manuela Nebenmayer
+43 5 9010-2157
Mag. (FH) Eveline Wilfert, MA
+43 5 9010-2466

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.