Tourismus

Privatzimmerförderaktion Burgenland 2021-2023 (De-minimis-Beihilfe)

Ziel: Unterstützung von Investitionen im Bereich der Privatzimmervermietung

Wer wird gefördert?

FörderungswerberInnen können Personen sein, die Privatgästezimmer oder Ferienwohnungen mit insgesamt bis zu 10 Betten zum Zwecke der privaten Fremdenbeherbergung an ständig wechselnde Gäste vermieten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Schaffung neuer oder die umfassende Modernisierung bestehender Gästezimmer oder Ferienwohnungen zum Zwecke der Privatzimmervermietung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist eine nicht rückzahlbare Einmalprämie pro Einheit und wird für folgende Maßnahmen gewährt:

Einbau/Totalerneuerung Bad/WC-Gästezimmer: 1.000,00 Euro

Einrichtung Gästezimmer: 600,00 Euro

Errichtung/Einrichtung Frühstücks-/Aufenthaltsraum: 1.000 Euro

Errichtung, Ausbau Ferienwohnung: 3.500,00 Euro

Zusatzprämie für barrierefreie Gestaltung: 300,00 Euro

 

Pro Privatzimmervermieter können maximal 5 Gästezimmer oder 3 Ferienwohnungen gefördert werden. Eine Kombination von Förderungen in Gästezimmern und Ferienwohnung(en) – bis insgesamt maximal 5 Einheiten – ist möglich.

Wichtige Fördervoraussetzungen

  • Die förderbaren Kosten für die geförderten Investitionsmaßnahmen müssen zumindest das Dreifache des Förderungszuschusses betragen.
  • Verpflichtung zur Vermietung der geförderten Zimmer/Ferienwohnung über mindestens 5 Jahre
  • Einhaltung der Mindeststandards gem. Punkt 6.2. der Richtlinien
  • Mindestkategorie „2 Sonnen“ nach Investition
  • Verwendung Burgenland Tourismus Logo auf Homepage

Wie wird eingereicht?

Das entsprechende Antragsformular (siehe Download) ist vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH, einzubringen.

Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132
Mag. Diana Kugler-Talakovics
+43 5 9010-2164

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.