Energie- und Umweltmaßnahmen, Tourismus

Regionalprogramm „UmweltFit Burgenland“

Im Rahmen des Regionalprogramms „UmweltFit Burgenland“ fördert das Land Burgenland gemeinsam mit dem Bund in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds, Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erlangung des österreichischen Umweltzeichens.

Wer wird gefördert?

Förderungswerber können physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet und dem Betriebstyp gemäß Geltungsbereich der Umweltzeichen-Richtlinie „Tourismus-, Gastronomie- & Kulturbetriebe“ (UZ 200) entspricht.

Darüber hinaus können Schulen und Pädagogische Hochschulen Förderwerber sein, deren Standort sich im Burgenland befindet und die dem Geltungsbereich der Umweltzeichen-Richtlinie „Schulen und Pädagogische Hochschulen“ (UZ 301) entsprechen.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Beratungskosten im Rahmen der Begleitung von burgenländischen Tourismus-, Gastronomie- und Kulturbetrieben (UZ 200) und Schulen und Pädagogischen Hochschulen (UZ 301) im Zertifizierungsprozess zur Erlangung des Österreichischen Umweltzeichens.

Förderbare Kosten sind die von der Energieberatung Burgenland GmbH erbrachten und auf Namen des Förderwerbers in Rechnung gestellten Beratungsleistungen (exklusive Umsatzsteuer und ohne Nebenkosten).

Der maximal anerkennbare Netto-Stundensatz beträgt 100,00 Euro. Es gilt ein Maximum von 40 anerkennbaren Stunden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gemäß nachfolgender Tabelle:

Beratung Fördersatz max. Zuschuss
Umweltzeichen Tourismus (Kleinstunternehmen) 80% 3.200,00 EUR
Umweltzeichen Tourismus
(kleine und mittelgroße Unternehmen)
70% 2.800,00 EUR
Umweltzeichen Tourismus (Großunternehmen) 50% 2.000,00 EUR
Umweltzeichen Schulen und PH 100% 4.000,00 EUR
Wie wird eingereicht?

Die Antragsstellung erfolgt vor Inanspruchnahme der Beratungsleistung. Im Zuge der Antragstellung ist die Erstregistrierung über die Website des Österreichischen Umweltzeichens nachzuweisen.

Ansuchen können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2025 eingebracht werden.

Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132
Mag. Diana Kugler-Talakovics
+43 5 9010-2164