Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Das Ziel unserer Schwerpunktförderung ist die nachhaltige Stärkung der burgenländischen Tourismuswirtschaft. So unterstützen wir Hotel- und Beherbergungsbetriebe, touristische Gastronomie- und Verpflegungsbetriebe sowie touristische Sport- und Freizeiteinrichtungen dabei, ihr Angebot konkurrenzfähiger zu gestalten.
Wer wird gefördert?
Wir fördern physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, deren Betrieb im Burgenland angesiedelt ist. Förderwerber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Großunternehmen sind nur möglich, wenn die Erstinvestition eine neue Wirtschaftstätigkeit im Burgenland umfasst.
Was wird gefördert?
- Neu-, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierungen oder Innovationen in Hotel- und Beherbergungsbetrieben.
- Qualitätsverbesserungen, Angebotsverbesserungen oder Innovationen in Gastronomie- und Verpflegungsbetrieben touristischer Art.
- Neu-, Aus- oder Umbauten von touristischen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Diversifizierung der Aktivitätsmöglichkeiten.
- Investitionen in umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit sowie Energiesparmaßnahmen in Tourismusbetrieben.
Nicht gefördert werden Kosten für den Kauf von Grundstücken und Baulichkeiten, der Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern, der Kauf von Fahrzeugen, Ersatzinvestitionen/Instandhaltungen sowie Investitionen die anderen als touristischen Zwecken dienen. Weiters sind Rechnungen mit einem Nettobetrag von unter 150,00 Euro nicht förderfähig.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der von der Güte des Projektes und der Größe des Unternehmens abhängig ist und in der Regel 10–15% der förderbaren Kosten beträgt.
Gemäß Beihilferecht ist die max. Förderintensität ist Unternehmensgröße gestaffelt:
- max. 20% der förderbaren Kosten für kleinste u. kleine Unternehmen
- max. 10% der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen
Unter bestimmten Voraussetzungen kann für KMU ein Förderaufschlag von max. 10% auf die o. a. Fördersätze gewährt werden. Die Förderhöhe für Großunternehmen beträgt max. 10% der förderbaren Kosten, sofern diese eine Erstinvestition im Burgenland tätigen, die eine neue wirtschaftliche Tätigkeit beinhaltet.
Beschäftigungsrelevante Kriterien
Lehrlingsbonus: Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, kann zusätzlich ein Lehrlingsbonus von 2% der förderbaren Kosten, max. jedoch 7.000,00 Euro pro Projekt, gewährt werden.
Ältere ArbeitnehmerInnen Auflage: Bei einer Förderhöhe ab 30.000,00 Euro für Unternehmen ab 5 Mitarbeitern gilt die Verpflichtung zur Beschäftigung von 10% älteren ArbeitnehmerInnen (das sind Frauen und Männer ab 45 Jahren). Diese Auflage gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Endauszahlung. Im Falle der Nichterfüllung der Auflage wird der Förderzuschuss um 10% gekürzt.
Ausschlusskriterien
Jedenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind:
- Projekte, mit deren Arbeiten vor Einbringung des Förderantrages bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH begonnen wurde. Als Beginn der Arbeiten gilt entweder der Beginn der Bauarbeiten, die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung der Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste der angeführten Zeitpunkte maßgeblich ist.
- Projekte mit förderbaren Kosten unter € 10.000,00.
- Gastronomiebetriebe und Beherbergungsbetriebe im Rahmen des freien Gewerbes.
- Heurigenbetriebe, die über kein gebundenes Gastgewerbe verfügen und weniger als 6 Monate pro Jahr planmäßig geöffnet sind.
- Franchise-(Fast Food)-Restaurants und Diskotheken.
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wie wird eingereicht?
Das Antragsformular muss vor Beginn der Arbeiten bei uns eingebracht werden. Nur so können wir Ihr Projekt unterstützen.
Welche Kriterien Sie für unser Förderprogramm noch erfüllen müssen, entnehmen Sie einfach unseren detaillierten Richtlinien.
Ihre Ansprechpartner
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.