Tourismus

Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Das Ziel unserer Schwerpunkt­förderung ist die nachhaltige Stärkung der burgen­ländischen Tourismus­wirtschaft. So unterstützen wir Hotel- und Beherbergungs­betriebe, touristische Gastronomie- und Verpflegungs­betriebe sowie touristische Sport- und Freizeit­einrichtungen dabei, ihr Angebot konkurrenz­fähiger zu gestalten.

Wer wird gefördert?

Wir fördern physische oder juristische Personen sowie einge­tragene Personengesellschaften im Bereich der Tourismus- und Freizeit­wirtschaft, deren Betrieb im Burgen­land angesiedelt ist. Förder­werber können kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sein. Förderungen für Großunter­nehmen sind nur möglich, wenn die Erst­investition eine neue Wirtschafts­tätigkeit im Burgenland umfasst.

Was wird gefördert?
  • Neu-, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierungen oder Innovationen in Hotel- und Beherbergungsbetrieben.
  • Qualitätsverbesserungen, Angebotsverbesserungen oder Innovationen in Gastronomie- und Verpflegungsbetrieben touristischer Art.
  • Neu-, Aus- oder Umbauten von touristischen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Diversi­fizierung der Aktivitätsmöglichkeiten.
  • Investitionen in umwelt- und sicherheitsbezogene Einrichtungen, Barrierefreiheit sowie Energiesparmaßnahmen in Tourismusbetrieben.

Nicht gefördert werden Kosten für den Kauf von Grundstücken und Baulichkeiten, der Erwerb von gebrauchten Wirtschaftsgütern, der Kauf von Fahrzeugen, Ersatz­investitionen/Instandhaltungen sowie Investitionen die anderen als touristischen Zwecken dienen. Weiters sind Rechnungen mit einem Nettobetrag von unter 150,00 Euro nicht förderfähig.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses, der von der Güte des Projektes und der Größe des Unternehmens abhängig ist und in der Regel 10–15% der förderbaren Kosten beträgt.

Gemäß Beihilferecht ist die max. Förderintensität ist Unternehmensgröße gestaffelt:

  • max. 20% der förderbaren Kosten für kleinste u. kleine Unternehmen
  • max. 10% der förderbaren Kosten für mittlere Unternehmen

Unter bestimmten Voraus­setzungen kann für KMU ein Förder­aufschlag von max. 10% auf die o. a. Fördersätze gewährt werden.

Die Förderhöhe für Großunternehmen beträgt max. 10% der förderbaren Kosten, sofern diese eine Erst­investition im Burgenland tätigen, die eine neue wirtschaft­liche Tätigkeit beinhaltet.

Beschäftigungsrelevante Kriterien

Lehrlingsbonus: 
Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, kann zusätzlich ein Lehrlingsbonus von 2% der förderbaren Kosten, max. jedoch 7.000,00 Euro pro Projekt, gewährt werden.

Ältere ArbeitnehmerInnen Auflage: 
Bei einer Förderhöhe ab 30.000,00 Euro für Unternehmen ab 5 Mitarbeitern gilt die Verpflichtung zur Beschäf­tigung von 10% älteren Arbeitnehmer­Innen (das sind Frauen und Männer ab 45 Jahren). Diese Auflage gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren ab dem Datum der Endauszahlung. Im Falle der Nicht­erfüllung der Auflage wird der Förderzuschuss um 10% gekürzt.

Ausschlusskriterien

Jedenfalls von einer Förderung ausgeschlossen sind:

  • Projekte, mit deren Arbeiten vor Einbringung des Förderantrages bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH begonnen wurde. Als Beginn der Arbeiten gilt entweder der Beginn der Bauarbeiten, die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung der Ausrüstung oder eine andere Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste der angeführten Zeitpunkte maßgeblich ist.
  • Projekte mit förderbaren Kosten unter € 10.000,00.
  • Gastronomiebetriebe und Beherbergungsbetriebe im Rahmen des
  freien Gewerbes.
  • Heurigenbetriebe, die über kein gebundenes Gastgewerbe verfügen und weniger als 6 Monate pro Jahr planmäßig geöffnet sind.
  • Franchise-(Fast Food)-Restaurants und Diskotheken.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.
Wie wird eingereicht?

Das Antragsformular muss vor Beginn der Arbeiten bei uns eingebracht werden. Nur so können wir Ihr Projekt unterstützen.

Welche Kriterien Sie für unser Förder­programm noch erfüllen müssen, entnehmen Sie einfach unseren detaillierten Richtlinien.

Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132
Mag. Diana Kugler-Talakovics
+43 5 9010-2164
Ing. Dipl.-Wirt.-Ing. (FH) Uwe Kropfhofer M.Sc.
+43 5 9010-2162

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.