Innovation und Start-ups

Umsetzung von innovativen Projekten

Mit unserer Förderung im Bereich der Umsetzung von innovativen Projekten möchten wir die Wettbewerbs­fähigkeit burgenländischer Betriebe stärken, das Innovations­potenzial unserer Region weiter ausschöpfen und die Forschungs­quote erhöhen. Haben Sie Ideen zur Entwicklung zukunfts­weisender Technologien, sind Sie bei uns also genau an der richtigen Stelle.

Wer wird gefördert?

Wir fördern physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personen­gesellschaften im Bereich der Wirtschaft.

Was wird gefördert?

  • Entwicklungen einer Produkt- oder Dienstleistungsinnovation
  • Entwicklungen einer Prozess- oder Verfahrensinnovation
  • Zusätzlich werden Projektkosten wie Personalkosten, Gemeinkosten, Unternehmerlohn, externe Dienstleistungen und sonstige Projektkosten gefördert.

Wie wird gefördert?

Die Gewährung der Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 15 bis maximal 50 Prozent der förderbaren Projektkosten. Die positive Bewertung des Projektes hängt von den Förderungs­kriterien Innovationsgehalt, Lösungs­ansatz, Qualität der Planung, Durchführbarkeit, Nutzen für den Anwender, Marktaus­sichten und Verwertung ab. Dabei beträgt die Mindesthöhe förderbarer Projektkosten 20.000 Euro je Antragstellung. Die maximal anerkenn­baren Projekt­kosten belaufen sich auf 300.000 Euro. Alle weiteren Details finden Sie in unseren Richtlinien.

Wie wird eingereicht?

Das Antragsformular muss vor Projekt­beginn bei uns eingereicht werden. Die Beilagen zur Bearbeitung müssen innerhalb von drei Monaten ab Datum des ersten Urgenzschreibens nachgereicht werden.

Ihre Ansprechpartner

Claudia Kravos, MBA
+43 5 9010-2165
Daniela Kulovits-Linzer
+43 5 9010-2154

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.