Umweltzeichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft
Im Rahmen der Aktionsrichtlinie „Umweltzeichen Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ fördert das Land Burgenland Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Erlangung des österreichischen Umweltzeichens.
Wer wird gefördert?
Förderungswerber können physische oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sein, deren Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet und einem der nachfolgend angeführten Betriebstypen gemäß Geltungsbereich „Tourismus-, Gastronomie- & Kulturbetriebe“ (UZ 200) entspricht:
- Beherbergungsbetriebe (UZ 201)
- Gastronomiebetriebe (UZ 202)
- Event-Catering und Party-Service (UZ 203)
- Campingplätze (UZ 205), ausgenommen Dauervermietung
- Tagungs- und Eventlokalitäten (UZ 207)
- Kinobetriebe (UZ 210)
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Beratungskosten im Rahmen der Begleitung von burgenländischen Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Zertifizierungsprozess zur Erlangung des Österreichischen Umweltzeichens.
Förderbare Kosten sind die von qualifizierten Berater:innen angebotenen sowie umgesetzten Beratungsleistungen, die auf Namen des Förderwerbers in Rechnung gestellt wurden (exklusive Umsatzsteuer und ohne Nebenkosten).
Der maximal anerkennbare Netto-Stundensatz beträgt 100,00 Euro. Es gilt ein Maximum von 40 anerkennbaren Stunden.
Wie wird gefördert?
Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gemäß nachfolgender Tabelle:
| Unternehmensgröße | Fördersatz | max. Zuschuss |
| Kleinstunternehmen | 80% | EUR 3.200,00 |
| kleine und mittelgroße Unternehmen | 70% | EUR 2.800,00 |
| Großunternehmen | 50% | EUR 2.000,00 |
Wie wird eingereicht?
Die Antragsstellung erfolgt vor Inanspruchnahme der Beratungsleistung. Im Zuge der Antragstellung ist die Erstregistrierung über die Website des Österreichischen Umweltzeichens nachzuweisen.
Ansuchen können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.12.2027 eingebracht werden.
Weitere hilfreiche Links
Umweltzeichen-Richtlinie „Tourismus-, Gastronomie- & Kulturbetriebe“ (UZ 200)