INTERREG AT-HU
Das Kooperationsprogramm Interreg V-A Österreich-Ungarn ist ein europäisches Förderprogramm, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Grenzregion stärkt, um Lösungen für gemeinsame regionale Herausforderungen zu finden.
Unter anderem konzentriert sich das Programm auf Projekte zum Thema Umwelt, und hier insbesondere auf das Management gemeinsamer Naturräume. Dies reicht von Projekten zur Erhaltung der Artenvielfalt in Nationalparks entlang der Grenze bis zu Maßnahmen zur Förderung des gemeinsamen Natur und Kulturerbes. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Mobilität. Die Region soll besser an die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) angebunden werden, die Erreichbarkeit erhöht und das Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsträger gefördert werden.
Durch das Programm sollen auch regionale und lokale Initiativen aufgewertet werden, die die Zusammenarbeit intensivieren. Dies geschieht zum Beispiel durch Sprachkurse, gemeinsame Ausbildung von Lehrlingen und grenzüberschreitende Qualifizierungsprogramme für FacharbeiterInnen. Darüber hinaus soll die Wettbewerbsfähigkeit der Region gesteigert werden, indem die Kooperation von KMUs unterstützt wird. Einschließlich der nationalen Mittel stellt das Kooperationsprogramm mehr als 95 Mio. EUR zur Verfügung zur Förderung der Zusammenarbeit in der Grenzregion.
Verwaltungsbehörde AT-HU
Als Verwaltungsbehörde des Interreg-Programms Österreich-Ungarn trägt die Wirtschaftsagentur die Hauptverantwortung für die Programmumsetzung und ist zuständig für die Koordination zwischen den ProgrammpartnerInnen, den relevanten nationalen Stellen und der EU. Grenzüberschreitendes Arbeiten ist nicht nur ein Schlagwort für die Projekte, sondern wird auch von der Verwaltungsbehörde in Zusammenarbeit mit dem Gemeinsamen Technischen Sekretariat in Sopron gelebt.
Bescheinigungsbehörde INTERREG V-A AT-HU
Die Bescheinigungsbehörde ist für die finanzielle Abwicklung des Programms INTERREG V-A Österreich-Ungarn zuständig. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Erstellung und Übermittlung von Zahlungsanträgen an die Europäischen Kommission, die Entgegennahme der EFRE-Mittel, die seitens der Kommission überwiesen werden, und die Auszahlung dieser an die Projektträger in Funktion der Zahlstelle.