Kleinprojektefonds

Kleinprojektefonds

Der Kleinprojektefonds (KPF) ist ein spezielles Instrument

zur Förderung von Projekten mit geringerem finanziellem und zeitlichem Umfang, die eine lokale oder regionale Bedeutung und grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Der KPF wird in Form von einzelnen Kleinprojekten umgesetzt, die zusammengefasst das gesamte Fördergebiet abdecken. Ziel des KPF ist es, die grenzüberschreitende Kommunikation und das gegenseitige Verständnis zwischen den Menschen zu verbessern, Barrieren für die Entwicklung der Grenzregion abzubauen und die Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Institutionen, Organisationen und der öffentlichen Verwaltung auf beiden Seiten der Grenze zu entwickeln und zu unterstützen. Die kulturellen, sozioökonomischen und zivilgesellschaftlichen Beziehungen sollen verbessert werden.

Die einzelnen Kleinprojekte sind durch mindestens einen österreichischen und einen slowakischen Projektpartner durchzuführen und das Projekt muss auf das gemeinsame Fördergebiet positive Auswirkungen und grenzüberschreitende Wirkung haben.

Fördergebiet

Die Projektpartner müssen aus dem Programmgebiet von Interreg Slowakei-Österreich 2021-2027 kommen. Dieses umfasst:

Slowakei: Region Bratislava und Region Trnava

Österreich: Niederösterreich-Süd, Sankt Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland/Nordteil, Wiener Umland/Südteil; Nordburgenland; Wien.

Projektpartner aus Wien können am Projekt als dritter Partner teilnehmen, dürfen jedoch keine Kosten abrechnen und haben keinen Anspruch auf eine EFRE-Förderung.

Beispielhafte Aktivitäten:

  • Grenzüberschreitende institutionelle Zusammenarbeit
  • Begegnungsmaßnahmen, Know-how-Transfer
  • Austauschaufenthalte, Exkursionen, Camps
  • Seminare, Workshops, Konferenzen
  • Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Festivals, Ausstellungen, Kunstworkshops usw.)
  • Sprachausbildung
  • Sportliche Veranstaltungen

Hauptzielgruppen der Kleinprojekte sind:

  • Bevölkerung, Besucherinnen und Besucher der grenzüberschreitenden Region,
  • Stellen, Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung,
  • Einrichtungen des Bildungssystems,
  • Einrichtungen der Zivilgesellschaft, Interessensverbände, NGO´s.

Maximale Förderhöhe pro Projekt: max. 80% von 40.000€ (32.000€)

Laufzeit eines Kleinprojektes beträgt in der Regel maximal 12 Monate.

Ihre Ansprechpartner

Dr. Harald Ladich
+43 5 9010-2424
Mag. Beate Tschida
+43 5 9010-2425