Finanzierungen

Risikokapital (Wirtschaftsagentur Burgenland)

Das Eigenkapital ist eine der beiden wesentlichen Finanzierungsformen für Unternehmen. Es wird vor allem dann benötigt, wenn banktaugliche Sicherheiten fehlen oder das Risiko für eine reine Fremd­kapital­finan­zierung zu hoch ist. Mit unseren eigenen Produkten bzw. darüber hinaus mit ATHENA-Fonds stellen wir Klein- und Mittel­betrie­ben Risikokapital für eine gesunde Eigen­mittel­basis zur Ver­fügung und ermöglichen so eine rasche wirt­schaftliche Ent­wicklung.

Substanzbeteiligung

Mit einer Substanz­beteiligung übernehmen wir Gesellschaft­s­anteile und führen dem Unternehmen Eigenkapital in Form von Gesellschafts­darlehen zu. Der Fokus liegt dabei auf Minderheits­­beteiligungen, mit Sperrminoritäten bei den wesentlichen und gesellschaftsstrategischen Themen. Die Kombi­nation aus der Substanz­beteiligung für eine solide Eigenkapital­struktur und weiter­führenden Haftungen für potenzielles Fremd­kapital ermöglichen auch die Finanzierung von großen Projekten.

Mezzaninkapital

Die Finanzierungsform Mezzanin­kapital stellt eine Alternative zur Aufnahme von echtem Eigenkapital dar. Dieses Kapital weist Ähnlichkeiten zur klassischen Fremd­finanzierung auf, hat jedoch die Vorteile von Eigen­kapital, da es üblicher­weise unbesichert und nachrangig ist, und wird auch bei der Bonitätsbeurteilung und in den nationalen Ratingsystemen dem erweiterten Eigen­kapital zugerechnet. Das Mezzanin­kapital unterscheidet sich von der Substanz­beteiligung durch eine höhere Fix­verzinsung und eine kürzere Laufzeit.

Stille Beteiligung

Die Kapitalzufuhr in Form einer stillen Beteiligung wird ebenfalls als echte Eigenkapitalfinanzierung gewertet, der Kapital­geber scheint jedoch nicht nach außen hin auf. Er hat nicht die Möglichkeit, aktiv in die Geschäfts­­führung einzugreifen, jedoch stehen ihm gewisse Gesell­schafts­­rechte zu. Im Regel­fall wird bei dieser Betei­ligungs­form eine längere Laufzeit als bei der Mezzanin­finanzierung gewährt, die Fix­verzinsung ist jedoch ebenfalls höher als bei der Substanz­­beteiligung.

Ihre Ansprechpartner

Gerald Ostermayer
+43 5 9010-2152
Manuel Guttmann
+43 5 9010-2354

Finanzierungsleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein. Wird eine Ausfallshaftung des Landes Burgenland beantragt, ist zusätzlich die Mitunterfertigung des finanzierenden Kreditinstitutes notwendig.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Prüfung der Unterlagen:
    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    • Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Der Fördervertrag umfasst:

    • Art und Höhe der genehmigten FinanzierungsunterstützungEtwaige Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung), gegebenenfalls Bankfertigung


  • 4   Weitere Förderabwicklung

    Die weitere Förderabwicklung richtet sich nach den genehmigten Finanzierungs-unterstützungsmaßnahmen und umfasst zum Beispiel die Erstellung bzw. Fertigung von Verträgen und Urkunden.