Finanzierungen

Haftungen

Damit Sie Ihr Wachstums­potenzial zur Gänze ausschöpfen können, verbessern wir den Zugang zu Finanzierungs­mitteln für Ihren bestehenden oder neugegründeten burgen­ländischen Betrieb. Dabei können alle Arten der Kapital­beschaffung, die der Ausweitung und der Expansion des Unternehmens (Investitionen) oder der Sicherstellung des laufenden Geschäfts­betriebs (Betriebsmittel) dienen, gefördert werden.

Art und Umfang der Förderung:

Im Auftrag des Landes Burgenland fördern wir mittels Übernahme von Ausfall­bürgschaften gemäß § 1356 AGB im Ausmaß einer maximalen Haftungs­quote von 80% des Kreditbetrags, bis zu einem maximalen Haftungsvolumen von 1,5 Mil­li­onen Euro, mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren.

Sonstige Bestimmungen:

Wesentliche Voraussetzung für eine Haftungs­übernahme bildet eine ausgewogene Risiko­beteiligung zwischen uns als treu­händigen Haftungs­geber, dem finan­zie­renden Institut und dem Unternehmen. Nicht gefördert werden können Projekte, die bereits vor Einreichung des Antrags begonnen wurden und jene Projekte, die keine plausiblen Erfolgs­aussichten und keine positive Unternehmens­entwicklung erwarten lassen. Haftungen können ausschließ­lich für zusätzliche Liquidität gewährt werden. Unternehmens­sanierungen sind ausge­schlossen.

Entgelte:

Das Haftungsentgelt berechnet sich vom verbürgten Kreditbetrag und beträgt ab 0,5% p. a. (risikoabhängig) für Investitions­kredite und ab 1,0% p. a. (risikoabhängig) für Betriebsmittel­kredite. Weiters wird ein einmaliges Bearbeitungs­entgelt von 0,5% des Kredit­betrags verrechnet. Allfällige zukünftige Änderungen der Haftungs­modali­täten werden zusätzlich mit einmaligen 0,25% des noch offenen Kredit­betrages vergütet.

Ihre Ansprechpartner

Gerald Ostermayer
+43 5 9010-2152
Manuel Guttmann
+43 5 9010-2354

Finanzierungsleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein. Wird eine Ausfallshaftung des Landes Burgenland beantragt, ist zusätzlich die Mitunterfertigung des finanzierenden Kreditinstitutes notwendig.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Prüfung der Unterlagen:
    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    • Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Der Fördervertrag umfasst:

    • Art und Höhe der genehmigten FinanzierungsunterstützungEtwaige Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung), gegebenenfalls Bankfertigung


  • 4   Weitere Förderabwicklung

    Die weitere Förderabwicklung richtet sich nach den genehmigten Finanzierungs-unterstützungsmaßnahmen und umfasst zum Beispiel die Erstellung bzw. Fertigung von Verträgen und Urkunden.