Haftungen
Damit Sie Ihr Wachstumspotenzial zur Gänze ausschöpfen können, verbessern wir den Zugang zu Finanzierungsmitteln für Ihren bestehenden oder neugegründeten burgenländischen Betrieb. Dabei können alle Arten der Kapitalbeschaffung, die der Ausweitung und der Expansion des Unternehmens (Investitionen) oder der Sicherstellung des laufenden Geschäftsbetriebs (Betriebsmittel) dienen, gefördert werden.
Art und Umfang der Förderung:
Im Auftrag des Landes Burgenland fördern wir mittels Übernahme von Ausfallbürgschaften gemäß § 1356 AGB im Ausmaß einer maximalen Haftungsquote von 80% des Kreditbetrags, bis zu einem maximalen Haftungsvolumen von 1,5 Millionen Euro, mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren.
Sonstige Bestimmungen:
Wesentliche Voraussetzung für eine Haftungsübernahme bildet eine ausgewogene Risikobeteiligung zwischen uns als treuhändigen Haftungsgeber, dem finanzierenden Institut und dem Unternehmen. Nicht gefördert werden können Projekte, die bereits vor Einreichung des Antrags begonnen wurden und jene Projekte, die keine plausiblen Erfolgsaussichten und keine positive Unternehmensentwicklung erwarten lassen. Haftungen können ausschließlich für zusätzliche Liquidität gewährt werden. Unternehmenssanierungen sind ausgeschlossen.
Entgelte:
Das Haftungsentgelt berechnet sich vom verbürgten Kreditbetrag und beträgt ab 0,5% p. a. (risikoabhängig) für Investitionskredite und ab 1,0% p. a. (risikoabhängig) für Betriebsmittelkredite. Weiters wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 0,5% des Kreditbetrags verrechnet. Allfällige zukünftige Änderungen der Haftungsmodalitäten werden zusätzlich mit einmaligen 0,25% des noch offenen Kreditbetrages vergütet.
Ihre Ansprechpartner
Finanzierungsleitfaden
-
1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein. Wird eine Ausfallshaftung des Landes Burgenland beantragt, ist zusätzlich die Mitunterfertigung des finanzierenden Kreditinstitutes notwendig.
-
2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
-
3 Annahme des Fördervertrags
- Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Der Fördervertrag umfasst:
- Art und Höhe der genehmigten FinanzierungsunterstützungEtwaige Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung), gegebenenfalls Bankfertigung
-
4 Weitere Förderabwicklung
Die weitere Förderabwicklung richtet sich nach den genehmigten Finanzierungs-unterstützungsmaßnahmen und umfasst zum Beispiel die Erstellung bzw. Fertigung von Verträgen und Urkunden.