Nahversorgung (De-minimis-Beihilfe) - Anträge ab 1.8.2024 nur für Reserveprojekte
Eine sichere Nahversorgung trägt ganz wesentlich zu einem lebenswerten Umfeld bei. Genau deshalb möchten wir einen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der regionalen und lokalen Versorgung der burgenländischen Bevölkerung leisten – mit Förderungen, die Klein- und Kleinstunternehmen in ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Wer wird gefördert?
Wir fördern natürliche oder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften, deren Betriebsstätte im Burgenland zuhause ist. Förderwerber können kleinste und kleine Unternehmen sein, die im Gemischtwarenhandel oder in Buschenschankbetrieben aus der Fachgruppe Gastronomie tätig sind.
Was wird gefördert?
- Bau- und Einrichtungsinvestitionen (z. B. Verkaufsräume, Zubauten oder Neubauten)
- Betriebs- und Geschäftsausstattungen (z. B. Verkaufspult, Regale, Anschaffung mobiler Verkaufsläden exklusive Trägerfahrzeug)
- Maschinelle Ausstattung (z. B. Kühlvitrinen, Schneidmaschinen)
- Betriebsnotwendige IT-Hardware und -Software
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in der Höhe von 40% der förderbaren Kosten. Die anerkennbaren förderbaren Kosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen und sind auf maximal 100.000 Euro beschränkt. Pro Kalenderjahr und Förderungswerber kann ein Antrag gestellt werden.
Wie wird eingereicht?
Das Antragsformular muss vor Beginn der Arbeiten bei uns eingebracht werden. Nur so können wir Ihr Projekt unterstützen.
Anträge ab 1. August 2024 nur noch für Reserveprojekte
Unter Punkt 1.9.3.1. der Richtlinie wird festgehalten, dass Förderungsanträge bis zum 31.12.2022 genehmigt werden können. Bitte beachten Sie diesbezüglich, dass Anträge zwar weiterhin (d.h. auch über den 31.12.2022 hinaus) eingereicht werden können, dass jedoch Ansuchen, die ab dem 01.08.2024 gestellt werden, aufgrund der vorläufigen Förderbudget-Ausschöpfung von der Wirtschaftsagentur Burgenland nur noch als Reserveprojekte behandelt werden können.
Ihre Ansprechpartner
Förderleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
Der Fördervertrag umfasst:
- die förderbaren Projektkosten
- die genehmigte Förderhöhe
- den Förderzeitraum
- die Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)
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4 Teilabrechnung
- Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
- Interne Prüfung der Teilabrechnung.
- Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.
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5 Endabrechnung
- Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
- Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
- Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.
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6 Auflagennachweise
- Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
- Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.