Tourismus

Privatzimmerförderaktion Burgenland 2024-2030 (De-minimis-Beihilfe)

Ziel: Unterstützung von Investitionen im Bereich der Privatzimmervermietung

Wer wird gefördert?

Förderungswerbende können eine oder mehrere natürliche Personen sein (zB.: GesbR), die mit Mitgliedern der Eigentümerfamilie Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen (Standort im Burgenland) im Umfang von nicht mehr als 10 Betten zum Zwecke der privaten Fremdenbeherbergung bzw. im Rahmen des freien Gewerbes an ständig wechselnde Gäste vermieten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Schaffung neuer oder die umfassende Modernisierung bestehender Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen zum Zwecke der Privatzimmervermietung/Freies Beherbergungsgewerbe bis max. 10 Betten.

Wie wird gefördert?

Die Förderung ist eine nicht rückzahlbare Einmalprämie pro Einheit und wird für folgende Maßnahmen gewährt:

Einbau/Totalerneuerung Bad/WC-Gästezimmer € 1.300,00
Errichtung/Einrichtung/Ausstattung Gästezimmer € 900,00
Errichtung/Einrichtung Frühstücks-/Aufenthaltsraum   € 1.300,00
Errichtung/Einrichtung/Ausstattung Ferienwohnung   € 5.000,00
Zusatzprämie für barrierefreie/behindertengerechte Einrichtung/Gestaltung (Gästezimmer/Ferienwohnung) € 300,00

Die förderbaren Kosten müssen jeweils zumindest das Dreifache des Förderungszuschusses betragen.

Pro Privatzimmervermieter können maximal 5 Gästezimmer oder 3 Ferienwohnungen gefördert werden. Eine Kombination von Förderungen in Gästezimmern und Ferienwohnung(en) – bis insgesamt maximal 5 Einheiten – ist möglich.

Wichtige Fördervoraussetzungen
  • Die förderbaren Investitionskosten müssen jeweils zumindest das Dreifache des Förderungszuschusses betragen.
  • Verpflichtung zur Vermietung der geförderten Zimmer/Ferienwohnung über mindestens 5 Jahre
  • Einhaltung der Mindeststandards gem. Punkt 6.2. der Richtlinien
  • Mindestkategorie „3 Sonnen/Blumen/Sterne“ nach Investition
  • Verwendung Burgenland Tourismus Logo auf der eignen Website
  • Nächtigungsnachweise (mind. 100 Nächtigungen/Jahr) über den Überprüfungszeitraum von 5 Jahren ab Auszahlung
Wie wird eingereicht?

Das entsprechende Antragsformular (siehe Download) ist vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH, einzubringen.

Ihre Ansprechpartner

Karina Koloszar
+43 5 9010-2132
Mag. Diana Kugler-Talakovics
+43 5 9010-2164

Förderleitfaden Privatzimmerförderaktion Burgenland 2024-2030


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    • Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag. Der Fördervertrag umfasst:
      • die förderbaren Projektkosten
      • die genehmigte Förderhöhe
      • den Förderzeitraum
      • die Auflagen
      • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes, Bekanntgabe durch Vorlage der Fertigstellungsmeldung
    • Terminvereinbarung Vor-Ort-Kontrolle (Prüfung der Rechnungen und Zahlungen sowie Besichtigung Projektumsetzung)
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel


  • 5   Auflagennachweise

    • Einhaltung der anschließenden Nächtigungsnachweise über einen Zeitraum von mind. 5 Jahren ab Auszahlung und Übermittlung an die Förderstelle
    • Prüfung der Nächtigungsnachweise
    • Danach erfolgt das Vertragsende