Risikokapital (Wirtschaftsagentur Burgenland)
Das Eigenkapital ist eine der beiden wesentlichen Finanzierungsformen für Unternehmen. Es wird vor allem dann benötigt, wenn banktaugliche Sicherheiten fehlen oder das Risiko für eine reine Fremdkapitalfinanzierung zu hoch ist. Mit unseren eigenen Produkten bzw. darüber hinaus mit ATHENA-Fonds stellen wir Klein- und Mittelbetrieben Risikokapital für eine gesunde Eigenmittelbasis zur Verfügung und ermöglichen so eine rasche wirtschaftliche Entwicklung.
Substanzbeteiligung
Mit einer Substanzbeteiligung übernehmen wir Gesellschaftsanteile und führen dem Unternehmen Eigenkapital in Form von Gesellschaftsdarlehen zu. Der Fokus liegt dabei auf Minderheitsbeteiligungen, mit Sperrminoritäten bei den wesentlichen und gesellschaftsstrategischen Themen. Die Kombination aus der Substanzbeteiligung für eine solide Eigenkapitalstruktur und weiterführenden Haftungen für potenzielles Fremdkapital ermöglichen auch die Finanzierung von großen Projekten.
Mezzaninkapital
Die Finanzierungsform Mezzaninkapital stellt eine Alternative zur Aufnahme von echtem Eigenkapital dar. Dieses Kapital weist Ähnlichkeiten zur klassischen Fremdfinanzierung auf, hat jedoch die Vorteile von Eigenkapital, da es üblicherweise unbesichert und nachrangig ist, und wird auch bei der Bonitätsbeurteilung und in den nationalen Ratingsystemen dem erweiterten Eigenkapital zugerechnet. Das Mezzaninkapital unterscheidet sich von der Substanzbeteiligung durch eine höhere Fixverzinsung und eine kürzere Laufzeit.
Stille Beteiligung
Die Kapitalzufuhr in Form einer stillen Beteiligung wird ebenfalls als echte Eigenkapitalfinanzierung gewertet, der Kapitalgeber scheint jedoch nicht nach außen hin auf. Er hat nicht die Möglichkeit, aktiv in die Geschäftsführung einzugreifen, jedoch stehen ihm gewisse Gesellschaftsrechte zu. Im Regelfall wird bei dieser Beteiligungsform eine längere Laufzeit als bei der Mezzaninfinanzierung gewährt, die Fixverzinsung ist jedoch ebenfalls höher als bei der Substanzbeteiligung.
Ihre Ansprechpartner
Finanzierungsleitfaden
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1 Einreichung Förderantrag
- Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
- Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
- Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein. Wird eine Ausfallshaftung des Landes Burgenland beantragt, ist zusätzlich die Mitunterfertigung des finanzierenden Kreditinstitutes notwendig.
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2 Prüfung und Entscheidung
Eingang des Förderantrages:
- Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
- Prüfung der Unterlagen:
- Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens
- Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
- Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).
Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.
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3 Annahme des Fördervertrags
- Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.
- Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.
Der Fördervertrag umfasst:
- Art und Höhe der genehmigten FinanzierungsunterstützungEtwaige Auflagen
- Unterschrift (firmenmäßige Fertigung), gegebenenfalls Bankfertigung
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4 Weitere Förderabwicklung
Die weitere Förderabwicklung richtet sich nach den genehmigten Finanzierungs-unterstützungsmaßnahmen und umfasst zum Beispiel die Erstellung bzw. Fertigung von Verträgen und Urkunden.