Förderung von Energie- und Umweltmaßnahmen
Unsere Förderung zielt darauf ab, einen Beitrag zur Reduktion von Belastungen durch Luftschadstoffe und klimarelevanten Gasen zu leisten. Gleichzeitig soll es damit auch zu einer schrittweisen Einsparung von CO2-Emissionen und/oder dem Ersatz von fossilen Energieträgern kommen. Weiters soll ein Beitrag zum Erreichen der Ziele der „Klimastrategie 2030“ des Landes Burgenland geleistet werden. Vordergründige Ziele sind hierbei die Erreichung einer bilanziellen CO2- und Emissionsneutralität und der Verzicht von fossilen Energieträgern bis 2030.
Wer wird gefördert?
Förderungswerber sind burgenländische Gemeinden.
Was wird gefördert?
Förderbar sind Investitionen in den Bereichen Umwelt, Energie und Nachhaltigkeit, welche in weiterer Folge zu einer wesentlichen Energie- und CO2-Emissionseinsparung sowie zu einer wesentlichen Steigerung der Energieeffizienz führen und somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die Maßnahmen müssen freiwillig gesetzt werden oder durch die Umsetzung der Maßnahme die rechtlich vorgegebenen umweltrelevanten Verpflichtungen erheblich überschreiten.
Investitionen können in nachfolgenden Förderschwerpunkten eingereicht werden. Der Fokus der umzusetzenden Investitionen muss allerdings auf dem Förderschwerpunkt Energieeffizienz und Energiesparen liegen. Die beiden anderen Förderschwerpunkte können daher nur einen zusätzlichen Teil des Maßnahmenpaketes darstellen.
- Energieeffizienz und Energiesparen
- Energieproduktion aus erneuerbarer Energie inklusive Speicherung und Verteilung
- Alternative Mobilität
Nähere Details über die Inhalte der einzelnen Förderschwerpunkte sowie den förderbaren Kosten sind in den Informationsblättern enthalten.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 %, wobei diese Obergrenze – abhängig von der erreichten CO2-Einsparung – herabgesetzt werden kann. Je eingesparter Tonne CO2 (kfm. Rundung) kann eine maximale Förderung von 2.500,00 Euro vergeben werden.
Für den Erhalt einer Förderung ist außerdem eine Steigerung der Endenergieeffizienz in einem Ausmaß von mindestens 30 % nachzuweisen.
Die Mindesthöhe der förderbaren Kosten muss mehr als 200.000,00 Euro betragen. Die maximale Höhe der förderbaren Kosten beträgt 400.000,00 Euro. Der Förderzuschuss je Projektvorhaben gemäß dieser Förderrichtlinie beträgt daher maximal 200.000,00 Euro.
Besondere Verfahrensbestimmung
Gegenständliche Aktionsrichtlinien kommen im Rahmen des EFRE Programms „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021 – 2027 (EFRE & JTF)“ zur Anwendung. Förderungswerber und Projekte müssen daher die entsprechenden Kriterien gemäß dem EFRE Programm erfüllen, um im Rahmen dieser Richtlinie eine Förderung unter Beiziehung von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gewährt zu bekommen.
Im Rahmen des EFRE Programms 2021-2027 wurden Selektionskriterien für die Projektauswahl festgelegt. Nur bei Erreichen der erforderlichen Mindestpunkteanzahl kann eine Förderung gewährt werden (siehe Punkt „5. Gegenstand der Förderung“).
Die Vorlage eines detaillierten Maßnahmenkonzeptes ist zu erstellen und bildet die Grundvoraussetzung für eine Förderung.
Das Maßnahmenkonzept ist vor Einreichung bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH von der Wirtschaftsagentur Burgenland Forschungs- und Innovations GmbH auf inhaltliche Richtigkeit – insbesondere der Berechnung der eingesparten Energie und der eingesparten CO2-Emissionen – zu prüfen. Die Freigabe durch die Wirtschaftsagentur Burgenland Forschungs- und Innovations GmbH ist unter anderem für die Vollständigkeit der Projektunterlagen erforderlich.
Das Maßnahmenkonzept ist jedoch nicht verpflichtender Bestandteil der fristwahrenden Antragstellung und kann jederzeit nachgereicht werden.
Wie wird eingereicht?
Förderanträge sind elektronisch über das e-cohesion Portal ATES einzureichen. ATES 2021 ist eine Abwicklungsplattform zur elektronischen Abwicklung von Vorhaben im Rahmen des österreichischen Programms Investitionen in Beschäftigung und Wachstum Österreich 2021-2027, EFRE & JTF. Es ist vorgesehen, dass Sie sich hier registrieren und den Antrag über das e-Cohesion System erfassen, sowie sämtliche Unterlagen – die für die Genehmigung Ihres Förderprojektes notwendig sind – hochladen. (Zur Bewertung der förderbaren Kosten sind auf alle Fälle Kostenvoranschläge für alle Maßnahmen erforderlich.)
Es können auch fristwahrende Papieranträge mit dem dafür aufgelegten Formular vor Projektbeginn eingebracht werden bzw. besteht auch die Möglichkeit in der Datenbank – bei der Erfassung der Antragsdaten – anzugeben, dass es sich bei der Einreichung um einen fristwahrenden Antrag handelt. (ACHTUNG: Die verpflichtende elektronische Antragstellung bleibt davon allerdings unbenommen.)
Untenstehend finden Sie den Link zur Website, sowie ein First-use-Dokument, dass Ihnen Hilfestellung für die ersten Schritte bietet.