Gewerbe und Industrie, Tourismus

Digitalisierung

Die gegenwärtige rapide Veränderung der Technologie, die zunehmende Digitalisierung sämtlicher Branchen, Unternehmensbereiche und Wertschöpfungsketten sowie die immer engere Verknüpfung von Mensch und Maschine sowie zwischen Maschinen erfordern von Unternehmen die Entwicklung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien. Diese Strategien sollen dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Beschäftigung zu erhalten und auszubauen, während gleichzeitig die Chancen in einer globalisierten digitalen Wirtschaft und Gesellschaft am Wirtschaftsstandort Burgenland genutzt werden.

Wer wird gefördert?

Förderungswerbende können natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften) im Bereich der Wirtschaft sein, deren Betrieb oder Betriebsstätte, für die eine Förderung beantragt wird oder der die Förderung zugutekommen soll, sich im Burgenland befindet.

Als Förderungswerber kommen ausschließlich kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Frage.

Was wird gefördert?

Mit der Förderaktion werden in Unternehmen Digitalisierungsprojekte im Bereich der Evaluierung (Digi-Scheck) und/oder mit konkretem Umsetzungsbezug (Umsetzungsprojekte) unterstützt.

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Gewährung von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Digi-Scheck

  • 50% (max. 1.000,00 Euro) der förderbaren Beratungsleistung
  • Der Digi-Scheck kann von kleinsten und kleinen Unternehmen einmalig innerhalb der Geltungsdauer der Aktionsrichtlinie beantragt werden.

Umsetzungsprojekte in den Schwerpunkten Akquise, Abwicklung und/oder Administration

  •  40% Förderquote (max. 24.000,00 Euro) der förderbaren Kosten
  • Förderbare Projektkosten zwischen 2.000,00 und 60.000,00 Euro
  • Berücksichtigt werden Beratungsleistungen bis zu 25% (max. 10.000,00 Euro) der Gesamtprojektkosten.

Welche Zertifizierungen werden anerkannt?

Digitalisierungsberater müssen über eine Zertifizierung für die erbrachte Beratungsleistung verfügen und diese nachweisen.

Nachfolgende Zertifizierungen werden anerkannt:

  • Certified Digital Consultant (CDC)
  • Certified eCommerce & Social Media Consultant
  • Certified eCommerce & Social Media Expert (CESE)
  • Certified Data & IT Security Expert (CDISE)
  • Certified Digital Public Administration Expert

Wie wird eingereicht?

Förderanträge sind mit dem dafür aufgelegten Formular vor Beginn des Vorhabens oder der Tätigkeit bei der nachfolgenden Förderstelle einzubringen:

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH, Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt

Das Förderansuchen ist in allen Punkten vollständig und genau auszufüllen und firmenmäßig zu unterfertigen. Dem Förderansuchen sind die darin genannten Beilagen anzufügen.

Die Förderaktion ist bis 31.12.2024 gültig.

Ihre Ansprechpartner

Manuel Guttmann
+43 5 9010-2354
Linda Lukac
+43 59010-2129
Kim Kopecky, BA BA
+43 5 9010-2128

Förderleitfaden


  • 1   Einreichung Förderantrag

    • Informieren Sie sich bitte, ob Ihr Projekt förderwürdig ist.
    • Füllen Sie den Förderantrag möglichst genau aus.
    • Reichen Sie ihn vor Projektbeginn bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH ein.


  • 2   Prüfung und Entscheidung

    Eingang des Förderantrages:

    • Prüfung des Antrages auf Vollständigkeit.
    • Falls Unterlagen fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, damit Sie diese Unterlagen nachreichen.

     

    Prüfung der Unterlagen:

    • Prüfung der Unterlagen und Erstellung des Gutachtens.
    • Sitzung der Förderkommission (Förderempfehlung).
    • Sitzung der Burgenländischen Landesregierung (Förderentscheidung).

     

    Diese Schritte passieren ohne Ihr Zutun, brauchen aber natürlich Zeit – wir bitten Sie um Geduld.


  • 3   Annahme des Fördervertrags

    Wenn der Förderantrag positiv beurteilt wird, erhalten Sie einen Fördervertrag.

    Der Fördervertrag umfasst:

    • die förderbaren Projektkosten
    • die genehmigte Förderhöhe
    • den Förderzeitraum
    • die Auflagen
    • Unterschrift (firmenmäßige Fertigung)


  • 4   Teilabrechnung

    • Kann nach Absprache mit uns eingereicht werden.
    • Interne Prüfung der Teilabrechnung.
    • Bei positiver Beurteilung: Überweisung der 1. Tranche der förderbaren Kosten.


  • 5   Endabrechnung

    • Nach Fertigstellung des Projektes können Sie eine Endabrechnung stellen.
    • Wir führen eine interne Prüfung der Endabrechnung inkl. aller Auflagen (eventuelle Vor-Ort-Prüfung und Revision) durch. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen – wir bitten Sie um Geduld.
    • Erst danach erfolgt die Auszahlung der Fördermittel.


  • 6   Auflagennachweise

    • Erbringen Sie bitte Auflagennachweise (z.B. Arbeitsplatzauflage).
    • Danach erfolgt das Vertragsende und Auflagenevidenz.